Kirchenaustritt
Sie befassen sich mit dem Gedanken, aus der evangelisch-reformierten Landeskirche auszutreten? Wir bedauern dies sehr - respektieren jedoch Ihren Wunsch.
Oft erfolgen aber Kirchenaustritte spontan und die betreffenden Personen sind sich nicht über die Folgen im Klaren. Sie verzichten damit nämlich auf landeskirchliche Dienstleistungen. Aus diesem Grunde stellen die meisten Kirchgemeinden Rechnung für später beanspruchte Leistungen, z.B. Unterricht für Kinder, Abdankung usw. Wir bitten Sie, sich einen möglichen Kirchenaustritt gut zu überlegen und mit einer Pfarrperson zu besprechen. Ein Kirchenaustritt muss schriftlich erfolgen und wird von der Kirchenpflege genehmigt und später bestätigt.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Pfarrer sowie das Sekretariat gerne zur Verfügung.
Wieso bezahlen eigentlich "juristische Personen" Kirchensteuern?
Die Kirchen leisten durch ihr kulturelles, Gottesdienst- und Bildungsprogramm, durch Seelsorge und diakonische Dienste sowie den Unterricht einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft. Damit bieten sie auch Menschen am Ort und in Firmen Hilfe und unterstützen sie. Sie nehmen oft auch eine Vermittlungsfunktion (Mediation) ein. Daher hat der Kantonsrat sich auch erneut dagegen ausgesprochen, dass Firmen von Kirchensteuern befreit werden.